Webinar: Tiertransportschulung Modul 2
Im August 2007 ist ein neues Tiertransportgesetz in Kraft getreten.
Dadurch gelten für den Transport von Tieren neue Bestimmungen. Für Transporte über 65 km ist u.a. die Zulassung als Tiertransportunternehmer und der Besitz eines Befähigungsnachweises notwendig. Tiertransporte auf die Alm sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist seit 1.1.2008 eine Ausbildung zu absolvieren. Für Landwirte dauert diese Tiertransport-Ausbildung 4 Stunden, wenn diese eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung im Umgang mit Tieren glaubhaft machen können. Wird der Test im Anschluss an den Kurs erfolgreich bestanden, steht der Ausstellung des Befähigungsnachweises nichts mehr im Wege.
Neben dem Befähigungsnachweis benötigt jeder landwirtschaftliche Betrieb bzw. jedes Unternehmen eine Tiertransportunternehmergenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat beantragt werden.