Theoriekurs tierschutzgerechte Schlachtung
Erlangung der Sachkunde für tierschutzgerechtes Schlachten in Theorie mit abschließender Prüfung
Personen, die Tiere schlachten, müssen aufgrund der europäischen Verordnung über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung (EU-VO Nr. 1099/2009), für diese Tätigkeit sachkundig sein. Diese Personen, können durch eine entsprechende Berufsausbildung, eine entsprechende Schulausbildung sachkundig sein oder können diese Qualifikation durch Absolvierung des Kursangebotes (Theorie mit Prüfung und Praxis) erreichen und sachkundig werden. Um die Sachkundigkeit zu erreichen müssen dieser Theoriekurs mit anschließender Prüfung sowie der Praxiskurs für die jeweilige Tierart absolviert werden! Die Termine für die Praxiskurse werden vor Ort bekanntgegeben und Anmeldung erfolgt direkt beim Theoriekurs.
Änderungen vorbehalten.