Bei unfairen Handelsmethoden Beschwerde ans Fairness-Büro

Anonyme und kostenlose Hilfe bei der unabhängigen Anlaufstelle.
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Fairness-Büro © Fairness-Büro
Für Bäuerinnen und Bauern, Lebensmittelproduzent:innen und Verarbeiter ist es in Österreichs Handelslandschaft nicht einfach, ihre Produkte über die vier zentralen Lebensmittelketten (Rewe, Spar, Hofer und Lidl) zu vermarkten, denn hierzulande haben diese eine Marktmacht von rund 90%. Das gleicht dem Verhältnis David gegen Goliath. Mit der Installierung des unabhängigen “Fairness-Büros“ gibt es seit 2022 eine Anlaufstelle für anonyme, kostenlose und vertrauliche Beschwerden bei unfairen Handelspraktiken. Ein wichtiges Instrument für eine fairere und transparentere Zusammenarbeit zwischen den Handelskonzernen und ihren Lebensmittellieferanten, die letzteren eine faire Wertschöpfung ermöglichen sollen.
Ob verspätete Zahlungen für verderbliche Waren oder Auftragsstornierungen in letzter Minute - verbotene Praktiken können seit 2022 anonym an die weisungsfreie Ombudsstelle gemeldet werden. Deren Rechtsexperten beraten die Beschwerdeführer, analysieren Beschwerdefälle und prüfen die weitere Vorgehensweisen, wie etwa ein Mediationsgespräch oder eine Anzeige bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). 21 Beschwerden wurden dem Fairnessbüro im erstem Jahr gemeldet, im 2. waren es bereits 235, zwei Fälle wurden des BWB angezeigt.
 
Rechtlich wird zwischen "Absolut verbotenen Praktiken“ (Schwarze Liste) und “Unlauteren Praktiken“ (Graue Liste“) unterschieden.

Absolut verbotene Praktiken - Schwarze Liste

  1. 1. Zahlungsverzug  >30/>60 Tage bei verderblichen/anderen Lebensmitteln.
  2. 2. Kurzfristige Stornierung von verderblichen Lebensmittel
  3.  3. Einseitige Änderung der Lieferbedingungen (Häufigkeit, Ort, Preis, ….).
  4. 4. Verlangen von Zahlungen,
    • die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen.
      • für Qualitätsminderung oder den Verlust, die nicht vom Lieferanten verursacht werden. 
  5. 5. Verweigerung eines schriftlichen Vertrages, wenn dies gewünscht ist.
  6. 6. Rechtswidriger Erwerb oder Nutzung von Geschäftsgeheimnissen des Lieferanten.
  7. 7. Vergeltungsmaßnahmen, wenn der Lieferant sein Recht durchsetzen möchte.
  8. 8. Verlangen einer Entschädigung für Kundenbeschwerden
  9. 9. Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu Mitbewerbern
  10. 10. Einschränkung anderer Vermarktungsformen (Aufnahme oder Fortsetzung)

Unlautere Praktiken - Graue Liste

1. Der Käufer schickt nicht verkaufte Lebensmittel zurück, ohne zu zahlen.
2. Vom Lieferanten wird eine Zahlung verlangt, dass Erzeugnisse verkauft, gelistet oder auf dem Markt gebracht werden.
3. Der Käufer wälzt die Kosten für Aktionen und Preisnachlässe (1+1, -25%) über.
4. Der Käufer verlangt die Kostenübernahme von Werbemaßnahmen (Flugblätter, ...).
5. Der Käufer verlangt die Zahlung für die Vermarktung durch den Käufer.
6. Der Käufer verlangt eine Zahlung für Personal oder für Einrichtung in denen die Erzeugnisse des Lieferanten verkauft werden

Kontaktdaten des Fairness-Büros

Beschwerden: Beschwerde-Formular 
Allgemeine Anfragen: office@fairness-buero.gv.at
Internet: www.fairness-buero.gv.at

Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.