Neues Maßnahmenpaket für Pflege und Betreuung präsentiert
5-Punkte-Plan enthält auch Verbesserung für pflegende Angehörige.
Nach den Pflegereformen 2022 und 2023, hat die Bundesregierung nun ein weiteres, fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket für Pflege und Betreuung präsentiert. Künftig ist ein Pflegestipendium auch für das Studium an Fachhochschulen möglich. Eine Kompetenzstelle bringt eine raschere Anerkennung ausländischer Abschlüsse von diplomiertem Pflegepersonal. Mit einer 15a-Vereinbarung werden bundesweite Standards für Sozialbetreuungsberufe geschaffen und Kompetenzen von Heimhilfen erweitert. Besonders relevant für bäuerliche Familien ist die Unterstützung für pflegende Angehörige.
Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag
Die Pflege von Angehörigen ist psychisch wie körperlich oft enorm anspruchsvoll. Pflegende Angehörige enthalten deshalb künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen“. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich.
Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 - 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieher:innenkreis um Lebensgefährt:innen, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 wurden rund 10.500-mal Zuschüsse zur Ersatzpflege gewährt, im ersten Quartal 2024 wurden bereits über 3.000 Ansuchen genehmigt.
Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag
Die Pflege von Angehörigen ist psychisch wie körperlich oft enorm anspruchsvoll. Pflegende Angehörige enthalten deshalb künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen“. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich.
Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 - 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieher:innenkreis um Lebensgefährt:innen, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 wurden rund 10.500-mal Zuschüsse zur Ersatzpflege gewährt, im ersten Quartal 2024 wurden bereits über 3.000 Ansuchen genehmigt.