Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger gem. § 18b ASVG ist bei der Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen. Diese Form der Selbstversicherung ist auch neben einer Erwerbstätigkeit möglich.
Weitere Voraussetzungen für die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung sind:
- 1. Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 durch den pflegebedürftigen nahen Angehörigen
- 2. Pflege in häuslicher Umgebung
- 3. Wohnsitz im Inland
- 4. erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person