Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger gem. § 18b ASVG ist bei der Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen. Diese Form der Selbstversicherung ist auch neben einer Erwerbstätigkeit möglich.
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Plege Österreichs Bäuerinnen sind maßgebliche Stützen der Pflege zuhause © pixabay
Weitere Voraussetzungen für die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung sind:

  • 1. Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 durch den pflegebedürftigen nahen Angehörigen
  • 2. Pflege in häuslicher Umgebung
  • 3. Wohnsitz im Inland
  • 4. erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
Die Selbstversicherung für pflegende Angehörige ist kostenlos. Wer sie beantragt, erhält eine zusätzliche Gutschrift auf dem Pensionskonto, wobei von einer monatlichen Beitragsgrundlage von etwa 1.860 Euro (Wert 2019) ausgegangen wird.