Bezieher:innenkreis für tageweise Ersatzpflege ausgeweitet

Gilt nun auch für nahe Angehörige und seit 1. September bereits ab dem 1. Tag.
Weitere Verbesserungen für pflegende Angehörige: Diese erhalten seit 1. September schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. Zusätzlich wurde der Bezieher:innenkreis nun um nahe Angehörige wie beispielsweise Pflegeeltern, Tanten und Onkel erweitert. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen”. 
 
Bisher war eine Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Der jährliche Höchstbetrag liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Diese Unterstützung erleichtert den pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine geeignete Ersatzpflege zu organisieren und zu bezahlen.
 
“Eine Hochzeit, eine Schulung oder einfach eine persönliche Auszeit: Viele pflegende Angehörige müssen in solchen Fällen Unterstützung organisieren, weil sie die Pflegebedürftigen nicht so lange alleine lassen können. Bisher mussten oft andere Familienmitglieder oder Bekannte einspringen. Ab sofort kann Kostenersatz für professionelle oder private Ersatzpflege auch tageweise beantragt werden. Dadurch geben wir pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten, sich eine Pause von den Anstrengungen des Pflegealltags zu gönnen”, so Sozialminister Johannes Rauch.